FAQ

Hier findet ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Das Kernteam stattet im Frühjahr die neuen Betriebe mit den benötigten Materialien aus. Idealerweise wird dies mit einem Besuch zur Flächenbegehung und einer ersten Auftaktveranstaltung kombiniert. Die Materialübergabe kann jedoch auch andernorts stattfinden.

Zudem besucht das Kernteam jeden Betrieb zwischen Mitte Mai und Mitte August (Kartiersaison) mindestens einmal, um die Bürgerwissenschaftler*innen in den Methoden anzulernen, Artenkenntnisse zu vermitteln und zu vertiefen sowie den persönlichen Kontakt zum Betrieb und den Lokalgruppen zu pflegen.

Die Materialien werden aus den Fördergeldern des Forschungsprojekts agroforst-monitoring bezahlt und sind somit Eigentum der Universität Münster bzw. dem Kernteam von agroforst-monitoring. Als Leihgabe werden sie für die Dauer der Langzeit-Erforschung dem Betrieb und der entsprechenden Lokalgruppe bzw. für die Dauer der bestehenden Kooperation zwischen Betrieb und Uni zur wissenschaftlichen Feldforschung übergeben.

Die Bürgerwissenschaftler*innen sind jedoch angeregt die Materialien – sofern die festgelegten Methoden für die gemeinsame Forschungsarbeit mit agroforst-monitoring weiterhin problemlos durchgeführt werden können! – für ihre eigenen Forschungszwecke (z.B. im eigenen Garten oder im Schulunterricht) zu verwenden.

Es steht allen Lokalgruppen frei für ihre Tätigkeiten weitere Fördermittel einzuwerben. Wir von agroforst-monitoring stellen das Material, welches für die im Methodenkatalog genannten Methoden benötigt wird, sowie mindestens ein/e Mitforsch-Woche/nende mit Verpflegung für die Bürgerwissenschaftler*innen. Somit sind eigene Gelder der Lokalgruppe für die Umsetzung des Projekts nicht zwingend nötig, aber bei der Beantragung von weiteren Fördergeldern können wir gerne unterstützen.

Für die Forschung in agroforst-monitoring verwenden wir die Wetterdaten der nächstgelegenen Wetterstation (i.d.R. < 10 km Luftlinie). Dieses Verfahren ist kostenlos und verbraucht keine zusätzlichen Ressourcen. Eine Übersicht über diese Standorte ist bei uns intern hinterlegt. Zusätzlich wird bei jeder Begehung/Kartierung die aktuelle Wetterlage notiert, um diese Information bei der Datenanalyse berücksichtigen zu können.

Alle Methoden sind das Produkt aus Machbarkeit (inkl. Datenqualität) und Interesse in der Anwendung der letzten Jahre. Bei den „Kern-Methoden“ trafen beide Faktoren zu. Die Begründung für das Interesse an diesen Daten ist im Methodenkatalog immer auf der ersten Seite jeder Methode umrissen. Bei den Laufkäfern ist es neben dem Eigenwert ihrer Vielfalt vor allem ihre Funktion als Nützlinge im Ackerbau. Da steht beinahe jeder Schädling (von Schnecken, über Schmetterlinge und Fliegen bis hin zu unerwünschten Beikräutern) auch auf der Speisekarte einer Laufkäferart. Darüberhinaus freut es uns sehr, wenn weitere Tiergruppen von den Lokalgruppen oder im Rahmen von Abschlussarbeiten untersucht werden. Wir unterstützen dies gerne mit Wissen und anderen Ressourcen, soweit dies uns möglich ist.

Die Mitarbeit der Lokalgruppen beim Jahresrückblick liegt in erster Linie darin, dass die Bürgerwissenschaftler*innen die wissenschaftlichen Felddaten unter Anleitung des Kernteams von agroforst-monitoring erheben. Redaktionell ist die weitere Mitarbeit möglich und v.a. in Bezug auf sprachliche und graphische Gestaltung sehr gewünscht. Gerne können unter Berücksichtigung des geltenden Rechts am Bild Fotos von Veranstaltungen, die im Rahmen von agroforst-monitoring entstanden sind, für den Jahresrückblick zur Verfügung gestellt werden (eine Vorlage zur Fotoeinwilligung befindet sich im Downloadbereich unter Vorlagen: https://uni-muenster.sciebo.de/s/Y4Lkiel27zr7sJV).

Alle Rückblicke lassen sich hier finden: https://agroforst-monitoring.de/jahresrueckblicke/. Wem Ergänzungen für die Jahresrückblicke einfallen oder selbst in die Datenauswertung mit einsteigen möchte, können wir nur Mut machen sich bei uns zu melden, sodass wir diese Person ins Redaktionsteam aufnehmen können.

Gesetzliche Unfallversicherung (als Teil der Sozialversicherung)

Die Bürgerwissenschaftler*innen sind freiwillig und selbstständig tätig. Sie sind weder Vereinsmitglied, noch stehen sie in einer Abhängigkeit zu einem Arbeitgeber oder haben eine vertragliche Anbindung an eine privilegierte Institution oder gemeinnützige Einrichtung (z.B. landwirtschaftlicher Betrieb oder Universität Münster). Im Falle des eigenständigen Handelns besteht keine gesetzliche Unfallversicherung für Bürgerwissenschaftler*innen. Sie können sich freiwillig unfallversichern.

Wenn sich der/die Bürgerwissenschaftler*in auf dem Gelände des landwirtschaftlichen Betriebs bei Forschungstätigkeiten verletzt, und zwar durch das Verschulden des Betriebs (z.B. Metallstück im Acker), dann greift die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebs, sofern eine abgeschlossen ist. Das muss der Betrieb sicherstellen.

Haftung im Schadensfall

Bei Schäden an Personen oder Sachschäden, die der/die Bürgerwissenschaftler*in zu verschulden hat, greift seine/ihre private Haftpflichtversicherung, sofern diese abgeschlossen ist. Dies hat der/die Bürgerwissenschaftler*in sicherzustellen. Denn ein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatzpflicht gegenüber dem/der Bürgerwissenschaftler*in besteht im Versicherungsfall.

Alle Bundesländer haben Haftpflicht-Sammelversicherungen für die ehrenamtlich Tätigen abgeschlossen. Diese Haftpflichtversicherung schützt ehrenamtlich tätige Personen in ihren jeweiligen Bundesländern.

Versichert sind alle ehrenamtlich Tätigen, die eigenständig ehrenamtlich tätig werden. Nicht versichert hingegen ist die Institution, für welche das Engagement erbracht wird.

Der Versicherungsschutz ist zudem subsidiär, das heißt, er greift nur ein, soweit anderweitig kein anderer Versicherungsschutz, z.B. durch eine private Haftpflichtversicherung, besteht. Der Versicherungsschutz besteht bei unentgeltlichem Tätigwerden, zulässig sind solche  Aufwandsentschädigungen im Ehrenamt, die steuerrechtlich nicht als Einkommen gewertet werden wie die Ehrenamtspauschale (Hinweis: Eine Ehrenamtspauschale wird in agroforst-monitoring nicht gezahlt). 

Für die Leistung durch die Haftpflicht-Sammelversicherung muss zudem der Versicherungsfall eintreten.

Datenschutz und personenbezogene Daten

In der Feldforschung von agroforst-monitoring werden i.d.R. keine personenbezogenen Daten erhoben. Es handelt sich um Daten zu Naturphänomenen (z.B. Anzahl von Tierindividuen).

Für die Kommunikation innerhalb des Netzwerks werden jedoch Kontaktdaten (Namen, Adressen, Mailadressen, Telefonnummern, …) gespeichert und genutzt. Dazu muss von jeder Person einmalig eine Einwilligung eingeholt werden.

Es ist hilfreich bei der Auftaktveranstaltung und weiteren Lokalgruppen-Treffen die Vorlage „Fotoeinwilligung und Einwilligung zur Aufnahme in die Mailingliste“ ausgedruckt vorzulegen. Diese ist im Downloadbereich unter Vorlagen zu finden: https://uni-muenster.sciebo.de/s/Y4Lkiel27zr7sJV

Trägerschaft

Bisher sind alle bestehenden Lokalgruppen freiwillig, eigenverantwortlich und selbstorganisiert tätig. Eine Trägerschaft in Form eines Vereins ist nicht notwendig, um bei agroforst-monitoring tätig werden zu können.